Aktuelles

Aktuelle Mitteilung vom 9.03.2022

Aktualisiertes Vorgehen bei einem COVID-19-Verdachtsfall

  1. Vorgehen bei einem positiven Schnelltest zu Hause oder in der Schule: Der betroffene Schüler sowie ggf. dessen Geschwister / Haushaltsangehörige (wenn nicht immunisiert, siehe Punkt 7) bleiben zu Hause bzw. müssen die Schule verlassen. Es muss zeitnah eine zweite Schnelltestung in einem Testzentrum erfolgen. Sollte diese ebenfalls positiv sein, so ist eine 10-tägige Quarantäne einzuhalten (Verkürzung auf 7 Tage bei Symptomfreiheit und negativem zertifiziertem Schnelltest möglich). NEU: Sollte die Kontroll-Testung im Testzentrum negativ sein, so bleibt der Schüler / die Schülerin sowie die nicht immunisierten Haushaltsangehörigen an diesem Tag zu Hause. Die Eltern führen am Folgetag morgens vor Schulbeginn einen Selbsttest bei ihrem Kind zu Hause durch. Ist dieser negativ, so darf das Kind die Schule wieder besuchen (die Eltern müssen der Schule das negative Ergebnis bescheinigen). Ist der Test zu Hause auch wieder positiv, so muss nun unverzüglich eine PCR-Testung erfolgen. Hierzu melden die Schulen bitte diese speziellen Fälle mit Namen und Mobilnummer der Erziehungsberechtigten an das Gesundheitsamt. Wir kontaktieren die Eltern und veranlassen eine zeitnahe PCR-Testung. Darüber hinaus brauchen die Schulen dem Gesundheitsamt Kreis Düren keine positiven einzelnen Schnelltests zu melden.
  2. Nicht-immunisierte Haushaltsangehörige (hierzu zählen auch die Geschwisterkinder) von gesichert positiven Kindern gelten als Kontaktpersonen und müssen ebenfalls in Quarantäne (siehe unten).
  3. Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne:
    1. geimpfte + geboosterte Personen
    2. doppelt geimpfte Kinder zwischen 5 und 11 Jahren: bis zum Vorliegen einer StIKo-Empfehlung zur Booster-Impfung bei dieser Altersgruppe gelten diese Kinder als immunisiert und müssen nicht in Quarantäne
    3. doppelt geimpfte Personen ab 12 Jahren, wenn die zweite Impfung weniger als drei Monate zurück liegt
    4. geimpfte + genesene Personen
    5. genesene Personen, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurück liegt

Link: Bescheinigung über Durchführung der Selbsttest (Vorlage des Schulministeriums):

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/220222_formular_versicherung_ordnungsgemasse_testung_im_hauslichen_umfeld.pdf

 

Viele Grüße aus der Goltstein-Schule

Last Updated on 9. März 2022 by Kniebeler