Aktuelle Mitteilung vom 21.03.2022
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
Das Ministerium teilt mit:
msb2203_1802 -Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen
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- …Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen
einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht….
- …Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen
In der Goltstein-Schule kann man natürlich freiwillig die Maske weitertragen.
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- …Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen
nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete
kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt….
- …Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten, falls es zu einer unerwarteten kritischen Entwicklung kommen sollte.
Viele Grüße aus der Goltstein-Schule
Last Updated on 21. März 2022 by Kniebeler