Aktuelles

Verkehrssicherheit Ihrer Kinder

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die dunkle Jahreszeit kommt mit großen Schritten näher und der Weg zur Schule muss bald wieder in der Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen zurückgelegt werden.

Ein Teil unserer Schülerinnen und Schüler kommt mit dem Fahrrad oder mit dem E-Scooter zur Schule. Bitte achten Sie darauf, dass sowohl Fahrrad als auch E-Scooter in technisch einwandfreiem Zustand sind (Beleuchtung, Bremsen!) und den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht.

Sollten die fahrbaren Untersätze Ihrer Kinder nicht verkehrssicher sein, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch der Versicherungsschutz kann verloren gehen. Dann werden Unfälle nicht nur schmerzhaft, sondern auch richtig teuer.

Letzteres kann auch passieren, wenn Ihr Kind gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Achten Sie bitte mit uns gemeinsam darauf, dass Ihr Kind sich im Straßenverkehr richtig verhält. Denn wir alle möchten doch, dass unsere Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule und wieder nach Hause kommen.

Hier ein kleiner Auszug aus den ADAC-Informationen:

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen “Radfahrer frei” auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen Elektrokleinstfahrzeuge frei” erlaubt werden.

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.

Wie viele Personen dürfen mitfahren?

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.

Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle gesund und unfallfrei durch den Winter kommen!

Beste Grüße

Christian Häntsch

-Schulleiter-

Last Updated on 6. Oktober 2024 by Kniebeler