Aktuelle Mitteilung vom 26.01.2022
Informationen für unsere Eltern- und Schülerschaft
Vorgehen bei Coronafällen im schulischem Umfeld im Kreis Düren. Stand 25.01.2022
- Vorgehen bei einem positiven Antigen-Schnelltest in der Schule: Der/die betroffene Schüler/in sowie ggf. dessen/deren Geschwister / Haushaltsangehörige (wenn nicht immunisiert) müssen die Schule verlassen.
- Bei einem mittels PCR gesicherten positiven Fall in einer Klasse geht zunächst nur das positive Kind in Quarantäne und nicht die gesamte Klasse.
- Nicht-immunisierte Haushaltsangehörige (hierzu zählen auch die Geschwisterkinder) von positiven Kindern gelten als Kontaktpersonen und müssen ebenfalls in Quarantäne (Ausnahme siehe unten).
- Aufgrund der hohen Fallzahlen von Omikron-Fällen ist es uns derzeit nicht möglich, individuelle Kontaktpersonen zu ermitteln und entsprechende Ordnungsverfügungen zu erstellen. Es gelten hier die aktuellen Bestimmungen der Corona Test- und Quarantäneverordnung sowie die Regelungen des Schulministeriums des Landes NRW.
- Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne:
- geimpfte + geboosterte Personen über 18 Jahren
- doppelt geimpfte Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren: hier gibt es seit der vergangenen Woche eine Empfehlung zur Booster-Impfung seitens der StIKo für 12 – 17-Jährige, so dass sicherlich noch nicht viele SchülerInnen die Möglichkeit einer Booster-Impfung hatten. Da insbesondere bei Kindern und Jugendlichen nicht davon auszugehen ist, dass mit Ablauf der 3 Monate nach der zweiten Impfung sofort der Immunschutz nachlässt, trifft das Gesundheitsamt hier eine Übergangsregelung: Diese Kinder und Jugendlichen gelten bis zum 28.2.2022 ebenfalls als immunisiert und müssen nicht in Quarantäne.
- doppelt geimpfte Kinder zwischen 5 und 11 Jahren: diese gelten bis drei Monate nach der zweiten Impfung als immunisiert. Aktuell können hier noch keine Aussagen zu Booster-Impfungen getroffen werden, da hier noch keine Empfehlungen vorliegen. Eine ähnliche Übergangsregelung wie bei den 12- bis 17 jährigen SchülerInnen ist hier ebenfalls denkbar.
- doppelt geimpfte Personen über 18 Jahre, wenn die zweite Impfung weniger als drei Monate zurück liegt
- geimpfte + genesene Personen, wenn die Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurück liegt
- geimpfte + genesene Personen mit daraufhin erfolgter Booster-Impfung
- genesene Personen, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurück liegt
- Die Schule stellt eine Bescheinigung über den positiven Schnelltest aus, so dass der Schüler/die Schülerin sich zu einer PCR-Testung begeben kann (siehe Corona-Test- und Quarantäneverordnung §15 Abs. 2 sowie § 16).
- Falls Ihr Kind an Corana erkrankt seien sollte verbleibt es 10 Tage zuhause. Erst nach dem 07. Tag kann es nur durch einen negativen PCR-Test freigetestet werden.
Bitte beachten Sie, dass wir am 28.01.22 erneut einen Impftermine in der Goltstein-Schule anbieten können. Falls Sie hieran Interesse haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitungen.
Bleibt Gesund und viele Grüße aus der Goltstein-Schule
Ch. Häntsch
-Schulleiter-