AktuellesAllgemein

Aktuelle Mitteilung vom 26.01.2022

Informationen für unsere Eltern- und Schülerschaft

Vorgehen bei Coronafällen im schulischem Umfeld im Kreis Düren. Stand 25.01.2022

  1. Vorgehen bei einem positiven Antigen-Schnelltest in der Schule: Der/die betroffene Schüler/in sowie ggf. dessen/deren Geschwister / Haushaltsangehörige (wenn nicht immunisiert) müssen die Schule verlassen.
  2. Bei einem mittels PCR gesicherten positiven Fall in einer Klasse geht zunächst nur das positive Kind in Quarantäne und nicht die gesamte Klasse.
  3. Nicht-immunisierte Haushaltsangehörige (hierzu zählen auch die Geschwisterkinder) von positiven Kindern gelten als Kontaktpersonen und müssen ebenfalls in Quarantäne (Ausnahme siehe unten).
  4. Aufgrund der hohen Fallzahlen von Omikron-Fällen ist es uns derzeit nicht möglich, individuelle Kontaktpersonen zu ermitteln und entsprechende Ordnungsverfügungen zu erstellen. Es gelten hier die aktuellen Bestimmungen der Corona Test- und Quarantäneverordnung sowie die Regelungen des Schulministeriums des Landes NRW.
  5. Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne:
    1. geimpfte + geboosterte Personen über 18 Jahren
    2. doppelt geimpfte Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren: hier gibt es seit der vergangenen Woche eine Empfehlung zur Booster-Impfung seitens der StIKo für 12 – 17-Jährige, so dass sicherlich noch nicht viele SchülerInnen die Möglichkeit einer Booster-Impfung hatten. Da insbesondere bei Kindern und Jugendlichen nicht davon auszugehen ist, dass mit Ablauf der 3 Monate nach der zweiten Impfung sofort der Immunschutz nachlässt, trifft das Gesundheitsamt hier eine Übergangsregelung: Diese Kinder und Jugendlichen gelten bis zum 28.2.2022 ebenfalls als immunisiert und müssen nicht in Quarantäne.
    3. doppelt geimpfte Kinder zwischen 5 und 11 Jahren: diese gelten bis drei Monate nach der zweiten Impfung als immunisiert. Aktuell können hier noch keine Aussagen zu Booster-Impfungen getroffen werden, da hier noch keine Empfehlungen vorliegen. Eine ähnliche Übergangsregelung wie bei den 12- bis 17 jährigen SchülerInnen ist hier ebenfalls denkbar.
    4. doppelt geimpfte Personen über 18 Jahre, wenn die zweite Impfung weniger als drei Monate zurück liegt
    5. geimpfte + genesene Personen, wenn die Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurück liegt
    6. geimpfte + genesene Personen mit daraufhin erfolgter Booster-Impfung
    7. genesene Personen, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurück liegt
  6. Die Schule stellt eine Bescheinigung über den positiven Schnelltest aus, so dass der Schüler/die Schülerin sich zu einer PCR-Testung begeben kann (siehe Corona-Test- und Quarantäneverordnung §15 Abs. 2 sowie § 16).
  7. Falls Ihr Kind an Corana erkrankt seien sollte verbleibt es 10 Tage zuhause. Erst nach dem 07. Tag kann es nur durch einen negativen PCR-Test freigetestet werden.

Bitte beachten Sie, dass wir am 28.01.22 erneut einen Impftermine in der Goltstein-Schule anbieten können. Falls Sie hieran Interesse haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitungen.

Bleibt Gesund und viele Grüße aus der Goltstein-Schule

Ch. Häntsch
-Schulleiter-