Aktuelle Meldung vom 02.12.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
weiterhin bestimmt die Infektionswelle unser Leben, zur Zeit ist die neue Corona-Variante Omikron im Umlauf und bereitet uns Sorgen.
- Dies sieht nun auch das Ministerium so und teilt uns kurzfristig hierzu folgendes mit: …
[1]
Deshalb möchten wir Sie bitten, Ihr Kind mit ausreichenden medizinischen oder FFP2-Masken zu versorgen. - Die 3-G-Regel bedeutet, dass Ihr Kind einen Schülerausweis mit sich führen muss. Diesen kann man für 1,00€ im Schulsekretariat erwerben, zusätzlich wird nur noch ein Passfoto benötigt. Falls Ihr Kind 16 Jahre und älter ist, muss es bei Busfahrten neben der Fahrkarte auch den von der Schule ausgestellten Testnachweis mit sich führen.
- Falls es bei den Testungen zu einem Verdachtsfall kommt, werden wir Sie hierüber mit einem ausführlichen Elternbrief informieren. Dieser erklärt dann die weiteren nötigen Schritte. Falls Ihr Kind bei uns positiv getestet wird, gilt folgendes:
- Bei einem positiven Schnelltest ist die betroffene Person vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung auszuschließen und schnellstmöglich eine PCR-Testung zu veranlassen. Ein weiterer Schnelltest ist nicht zum Entkräften des ersten positiven Schnelltests geeignet. Dies muss zwingend durch eine PCR-Testung erfolgen. Bei negativer PCR ist unmittelbar wieder ein Besuch der Gemeinschaftseinrichtung möglich, bei positiver PCR erfolgt eine 14-tägige Quarantäne.[2]
Auf Bitte des Gesundheitsamtes hin leite ich Ihnen folgenden Hinweis zur Quarantäne von Schülerinnen und Schülern, bei denen Haushaltsmitglieder positiv getestet wurden, weiter:- Bei einem positiven Schnelltest müssen sich auch die nicht immunisierten Haushaltsmitglieder der Betroffenen in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis der PCR-Testung vorliegt.
Im Falle einer anschließenden positiven PCR-Testung d. betr. Schüler*in wird er/sie dann als Kontaktperson selbst eine Quarantäneverfügung vom Gesundheitsamt erhalten, nach einem negativen PCR-Testergebnis d. Schüler*in ist der Schulbesuch wieder möglich.
- Bei einem positiven Schnelltest müssen sich auch die nicht immunisierten Haushaltsmitglieder der Betroffenen in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis der PCR-Testung vorliegt.
- Ist Ihr Kind direkter Sitznachbar muss ebenfalls der Hausarzt einen PCR-Test veranlassen.
- Wir halten Sie über den Verlauf der Situation auf dem Laufenden und informieren Sie über ggf. weitere Schritte.
- Bei einem positiven Schnelltest ist die betroffene Person vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung auszuschließen und schnellstmöglich eine PCR-Testung zu veranlassen. Ein weiterer Schnelltest ist nicht zum Entkräften des ersten positiven Schnelltests geeignet. Dies muss zwingend durch eine PCR-Testung erfolgen. Bei negativer PCR ist unmittelbar wieder ein Besuch der Gemeinschaftseinrichtung möglich, bei positiver PCR erfolgt eine 14-tägige Quarantäne.[2]
Viele Grüße aus der Goltstein-Schule
Ch. Häntsch
-Schulleiter-
[1] https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz
[2] Vorgehen des Gesundheitsamtes des Kreises Düren bei positiven Coronatests an Schulen und in Kitas
Last Updated on 12. Dezember 2021 by Kniebeler