Wichtiger Hinweis zum Schulbeginn
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
sicher habt ihr und haben Sie durch die Medien erfahren, dass alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen am Mittwoch, dem 12. August 2020, wieder zur Schule gehen werden. Die neuen 5er werden wie immer einen Tag später eingeschult, also am Donnerstag, den 13.08.2020.
Wir sind einerseits froh, dass ein möglichst normaler Schulbetrieb erlaubt ist, und sind andererseits gespannt, wie viel Normalität möglich ist. Zunächst erhalten Sie allgemeine Informationen zum Schulbesuch.
Mund-Nasen-Bedeckung
Die Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht, auch in den Bussen und an der Haltestelle (zunächst einmal bis zum 31. 8. 2020). Eine Ausnahme aus medizinischen Gründen ist ärztlich zu bescheinigen. Jeder muss seine eigene Maske mitbringen. In Ausnahmefällen gibt es für 1,50 € eine Ersatzmaske im Sekretariat.
Unterrichtsorganisation
Es findet nur Klassenunterricht statt. Auch in den Pausen sollen die Gruppen nicht vermischt werden, ähnlich wir vor den Sommerferien. Es wird für jede Klasse unterschiedliche Pausenbereiche geben. Die Abstandsregeln müssen weiterhin beachtet werden. Der Sportunterricht findet bis auf Weiteres immer im Freien statt. Denken Sie bitte an feste Schuhe und Sonnenschutz für Ihr Kind. Weitere Informationen erhalten Ihre Kinder von den jeweiligen Sportlehrern.
Auch die AG`s können durch Coronabedingungen nur im Klassenverband angeboten werden. Wie Sie bereits wissen, braucht ihr Kind nur eine Pflicht-AG. An den anderen Tagen endet der Unterricht für Ihren Sohn/Ihre Tochter um 15.10 Uhr. Ihr Kind hat dann die Möglichkeit zur Bushaltestelle im Ort zu gehen und einen Linienbus zu nehmen oder von Ihnen abgeholt zu werden. Es gibt kein offenes Angebot. Die Busse fahren nach Plan.
Vorerkrankung
Bei vorerkrankten Schülerinnen und Schülern entscheiden die Eltern nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt über die Teilnahme am Präsenzunterricht. Wir bitten um eine schriftliche Mitteilung und Darlegung der Risikobeeinträchtigung, wenn Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kann. Gegebenenfalls können wir ein ärztliches Attest verlangen. (Ab 6 Wochen muss ein Attest vorgelegt werden.)
Verhalten im Krankheitsfall
Bei Coronasymptomen (vgl. Informationen des Robert-Koch-Instituts) müssen Sie Ihr Kind zu Hause lassen oder unverzüglich abholen und die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt.
Auch bei einem einfachen Schnupfen müssen Sie ihren Sohn/ Ihre Tochter abholen bzw. zu Hause lassen. Treten keine weiteren Symptome auf, darf Ihr Kind am übernächsten Tag wieder in die Schule.
Sollte ein Kind innerhalb einer Familie die o. g. Symptome aufweisen, sollten alle Kinder bis zur Abklärung zu Hause bleiben.
Leistungsbewertung
Anders als im letzten Schuljahr werden diesmal auch die Leistungen aus dem Distanzunterricht (falls es wieder zu einer Klassen-/ Schulschließung kommen sollte) bewertet. Dies gilt insbesondere auch für alle Schüler, die schon im Distanzunterricht sind. Die Teilnahme an Klassenarbeiten im Präsenzunterricht gilt für alle Schüler.
Essen und Trinken
Aus hygienischen Gründen bleibt der Kiosk weiter geschlossen. Ihr Sohn/ Ihre Tochter einmal im Laufe des Morgens ein Getränk oder etwas zu essen in der Klasse kaufen. Das Mittagessen kann aber nach wie vor zum Preis von 3,50 € bestellt werden. Für die Mensa gelten besondere Schutzmaßnahmen.
Regelverhalten
Zum Schluss möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass wir weiterhin streng auf die Einhaltung aller Vorschriften, die der Sicherheit aller Menschen an der Goltstein Schule gewährleisten, achten. Bei Verstößen müssen Sie Ihr Kind abholen.
Wir hoffen, wir haben Sie umfassend informiert und bedanken uns für die Zusammenarbeit in dieser besonderen Zeit.
Viele Grüße von Eurer / Ihrer
Goltstein-Schule
Last Updated on 1. Oktober 2020 by Kniebeler