Schüler(innen) einer Riskogruppe

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Ihr und Eure Eltern müsst folgendes bedenken wenn ihr wieder zur Schule kommt:

Falls Ihr zu der Risikogruppe gehört oder Menschen mit denen Ihr im Haus zusammenlebt, zur Risikogruppe gehören (Herzerkrankung, Bluthochdruck, Lungenerkrankungen, Diabetes…)

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

sollen Eure Eltern genau prüfen, ob sie Euch zur Schule schicken, da ihr Euch und andere anstecken könntet. Bitte sprecht dann Eure Klassenlehrer an, die helfen Euch dann weiter.

Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher
Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen.

Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG NRW) zu versehen. Die Beurlaubung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden.

Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken.

Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen. Mit Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen verweise ich auf die Ausführungen in der 15. Schulmail vom 18. April 2020.

 

Viele Grüße von Eurer

Goltstein-Schule

Last Updated on 7. Mai 2020 by Kniebeler