Betreuungsangebot

Was muss ich machen, damit mein Kind betreut wird?

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist.

Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Alleinerziehende Elternteile

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.

Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

1. Sie müssen in einem der Berufsfelder arbeiten, welche im Augenblick für unser Land sehr wichtig sind:
Energie, Wasser, Entsorgung, Ernährung, Hygiene, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Wirtschaftswesen, Transport und Verkehr, Medien, Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune), Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe. s. a.: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdfOder Sie sind: Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden.
2. Wenn dies bei Ihnen zutrifft, füllen Sie bitte dieses Formular aus:
Betreuungsantrag
Das ausgefüllte Formular bitte am Tag der Betreuung bei uns abgeben.
3. Senden Sie uns eine E-Mail an:
Schulleitung@goltsteinschule-inden.de
Mit den Angaben:
Name des Kindes, Klasse, Betreuungszeitraum, Ihr Beruf
Wir melden uns dann bei Ihnen und sprechen die weitere Planung ab.
4. Diese Email sollten Sie möglichst 2-3 Tage vor der Betreuung schon abgesendet haben. Dies ist für uns wichtig, damit wir frühzeitig planen können.
5. Ihr Kind kann zur Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr betreut werden. Bitte geben Sie den gesamten Betreuungszeitraum an.
6. Bringen Sie bitte Ihr Kind nicht ohne Absprache zu uns in die Schule.
7. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
8. Wenn wir mit dieser Betreuung Sie entlasten können, ist dies für uns ein Betrag für Ihre wichtige Arbeit für uns. Dankeschön!!

 

Last Updated on 4. Mai 2020 by Kniebeler