Aktuelle Mitteilung vom 13.01.2022
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
um weiter die beste Kontrolle über die aktuelle Erkrankungslage zu behalten, hat uns das Gesundheitsamt des Kreises Düren über folgendes informiert:
Grundsätzlich richtet sich das Gesundheitsamt neben der aktuellen Test- und Quarantäne- Verordnung nach den jeweils aktuellen Vorgaben des Schulministeriums
- Bei einem positiven Fall in einer Klasse geht zunächst nur das positive Kind in Quarantäne und nicht die gesamte Klasse.
- Sollten sich in einem Klassenverband innerhalb des infektiöses Zeitraumes von 14 Tagen die positiven Fälle häufen (> als 25 % der Schülerinnen und Schüler), nimmt die Schule Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf und plant weiter Maßnehmen
- Geschwisterkinder von positiven Kindern gelten als Kontaktpersonen und müssen ebenfalls in Quarantäne (Ausnahme siehe unten).
- Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne:
- geimpfte + geboosterte Personen über 18 Jahren
- doppelt geimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, auch wenn die zweite Impfung mehr als drei Monate zurückliegt
- doppelt geimpfte Personen über 18 Jahre, wenn die zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
- geimpfte + genesene Personen, wenn die Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
- geimpfte + genesene Personen mit daraufhin erfolgter Booster-Impfung
- Vorgehen bei einem positiven Antigen-Schnelltest in der Schule: Der betroffenen Schüler sowie ggf. dessen Geschwister / Haushaltsmitglieder (wenn nicht immunisiert, siehe Punkt 4) müssen die Schule verlassen. Die Schule stellt eine Bescheinigung über den positiven Schnelltest aus, so dass der Schüler sich zu einer PCR-Testung begeben kann (siehe Corona- Test- und Quarantäneverordnung §15 Abs. 2 sowie § 16).
Bleibt Gesund und viele Grüße aus der Goltstein-Schule
Ch. Häntsch
-Schulleiter-
Last Updated on 14. Januar 2022 by Kniebeler